Aktuelles zum Bildungsjahr 2022/2023
Die Schulwelt kann aufatmen…
das Schuljahr 2022/23 kann ohne die bisherige Maskenpflicht und die Impfpflicht für das Bildungspersonal starten.
Inzwischen ist es amtlich, die entsprechenden Bestimmungen dazu finden Sie hier
- Indicazioni strategiche ad interim ai fini di mitigazione delle infezioni da SARS-CoV-2 in ambito scolastico – Istituto superiore di sanità - versione 5 agosto 2022
- Ministerialdekret Nr. 1998 vom 19.08.2022 „Contrasto alla diffusione del contagio da Covid-19 in ambito scolastico. Riferimenti tecnici e normativi per l’avvio dell’anno scolastico 2022/23
- Aktuelle Risikobewertung zur Eindämmung von Covid-19 im Schulbereich (Rev. 0 vom 26.08.2022) der Dienststelle für Arbeitsschutz der Autonomen Provinz Bozen
- Wichtigste Regelungen im Gesundheitsbereich mit Blick auf den Start des Kindergarten- und Schuljahres auf gesamtstaatlicher Ebene
- Operative Hinweise für den Umgang mit Kontaktpersonen von SARS-CoV-2 Infektionsfällen - 19.09.2022
Folgende Vorsichtsmaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie bleiben hingegen aufrecht:
- Einhaltung der Hygienevorschriften (regelmäßiges Lüften, Reinigung, Desinfektionsmöglichkeiten, …)
- Zutrittsverbot bzw. Aufenthaltsverbot in Schulen für Personen mit Covid-Symptomen
Sofern sich die Infektionssituation positiv entwickelt und es Lockerungen bei den Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit gibt, werden wir diese in der Schule natürlich umgehend umsetzen.
Die Vorbeuge- und Schutzmaßnahmen beziehen sich auf das aktuelle Infektionsgeschehen; sofern sich im Laufe des Schuljahres Verschlechterungen ergeben sollten, werden die Schutzmaßnahmen entsprechend den Vorgaben der Gesundheitsbehörden angepasst.