Programm für Transparenz und Integrität
Dreijahresplan zur Korruption und Transparenz der Schulen
Dreijahresplan der autonomen Schulen zur Vorbeugung der Korruption
für den Zeitraum 2025-2027 – Beschluss der Landesregierung Nr. 75 vom 04.02.2025
Dreijahresplan der autonomen Schulen zur Vorbeugung der Korruption
für den Zeitraum 2023-2025 – Beschluss der Landesregierung Nr. 193 vom 07.03.2023
Dreijahresplan der autonomen Schulen zur Vorbeugung der Korruption
für den Zeitraum 2022-2024 – Beschluss der Landesregierung Nr. 187 vom 22.03.2022
Dreijahresplan der autonomen Schulen zur Vorbeugung der Korruption
für den Zeitraum 2021-2023 – Beschluss der Landesregierung Nr. 70 vom 02.02.2021
Dreijähriges Transparenz- und Integritätsprogramm des Grundschulsprengels Klausen II
für den Zeitraum 2018-2020
(Beschluss des Schulrates Nr. 11 vom 30.11.2017)
Einleitung
Laut Art. 10 des gesetzesvertretenden Dekrets vom 14. März 2013, Nr. 33 „Riordino della disciplina riguardante gli obblighi di pubblicità, trasparenza e diffusione di informazioni da parte delle pubbliche amministrazioni”, hat jede öffentliche Verwaltung (also auch jede Schule) ein sog. dreijähriges Programm für die Transparenz und Integrität zu erstellen. Mit dem vorliegenden dreijährigen Transparenz- und Integritätsprogramm für die Jahre 2018-2020 definiert der Grundschulsprengel Klausen II u.a. die Initiativen zur Gewährleistung eines angemessenen Transparenzstandards. Durch die Veröffentlichung des Programms in der Sektion „Transparente Verwaltung“ der Homepage der Schule wird die Verbreitung dieser Initiativen sichergestellt. In der Folge werden einleitend summarisch die Organisation und die Befugnisse des Grundschulsprengels Klausen II dargelegt:
Der Grundschulsprengel Klausen II hat seinen Sitz in 39043 Klausen (BZ), Seebegg 38 und besteht aus 8 Schulstellen bzw. Außenstellen (Grundschule Feldthurns, Grundschule Verdings, Grundschule Garn, Grundschule Latzfons, Grundschule Villanders, Grundschule Barbian, Grundschule Waidbruck, Grundschule Kollmann). Der Schule stehen folgende Finanzmittel für die Verwaltung der Schule zur Verfügung: siehe Homepage der Schule, Haushaltsvoranschlag und Rechnungslegung.
Die autonome Schule ist Teil des Bildungssystems des Landes. Sie ist eine öffentliche Körperschaft mit Rechtspersönlichkeit und Autonomie in den Bereichen Didaktik, Organisation, Forschung, Schulentwicklung, Schulversuche, Verwaltung und Finanzen. Die Schule ist verantwortlich für die Festlegung und Verwirklichung des Bildungsangebotes.
Die Schulführungskraft ist die gesetzliche Vertreterin der autonomen Schule und die Vorgesetzte des Lehr- und des Verwaltungspersonals. Sie übt ihre Zuständigkeiten (die Zuständigkeiten der Schulführungskraft sind im Feld „Politisch-administrative Organe“ veröffentlicht) unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane aus.
Die Kollegialorgane wirken unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen, die ihre Befugnisse und Zusammensetzung regeln (die Kompetenzen der Kollegialorgane sind im Feld „Politisch-administrative Organe“ veröffentlicht), an der Gestaltung der Schule mit und garantieren die Effektivität der Autonomie der Schule.
Die Lehrpersonen sind für die Planung und Umsetzung der Lehr- und Lernprozesse verantwortlich.
Im Rahmen der einheitlichen Führung, die der Schulführungskraft zusteht, koordiniert der verantwortliche Sekretär oder die verantwortliche Sekretärin die Verwaltungs-, Buchhaltungs- und Hilfsdienste der Schule.
Das Schulpersonal, die Eltern, die Schülerinnen und Schüler beteiligen sich an der Umsetzung und Weiterentwicklung der Autonomie und übernehmen dementsprechende Verantwortung.
Die Schulführungskraft des Grundschulsprengels Klausen II ist mit Beschluss des Schulrates vom 20.01.2014, Nr. 1 als Transparenzbeauftragte ernannt worden.
1. Wesentliche Neuerungen
In dieser Sektion des Transparenz- und Integritätsprogrammes sind die wesentlichen Neuerungen in Bezug auf das Transparenzprogramm des vorhergehenden Jahres hervorzuheben. Da es keine wesentlichen Neuerungen in Bezug auf das Transparenz- und Integritätsprogramm gegeben hat, wird das Transparenzprogramm der vorgehenden Jahre übernommen.
2. Ausarbeitungs- und Genehmigungsverfahren des Programms
Zum gegenständlichen Punkt 2 sind die in den Ausrichtungsakten der Leitungsorgane enthaltenen strategischen Ziele über die Transparenz sowie die Vernetzung des Transparenzplanes mit dem Performance-Plan zu veröffentlichen: Zur Umsetzung der Bestimmung über die Vernetzung mit dem Performance-Plan muss abgewartet werden, in welcher Form die Bestimmungen zum Performance-Plan an den Schulen umzusetzen sind.
Die Dienstleistungsgrundsätze des Grundschulsprengels Klausen II sehen vor, dass die Transparenz für den Grundschulsprengel Klausen II ein zentrales strategisches Ziel darstellt. Zusätzlich zu den veröffentlichungspflichtigen Daten laut gesetzesvertretendem Dekret vom 14. März 2013, Nr. 33, hat der Grundschulsprengel Klausen II eine Reihe von Daten und Informationen zu veröffentlichen, um den Bürgerinnen und Bürgern ein umfangreiches Informationsspektrum über die eigene Tätigkeit zu bieten und um eine allumfassende Transparenz zu fördern. Diese zusätzlich zu veröffentlichenden Daten sind im dreijährigen Transparenz- und Integritätsprogramm zu definieren und in der Sektion „Transparente Verwaltung“ der Homepage der Schule zu veröffentlichen.
Zum Genehmigungsverfahren des Plans:
Die Transparenzbeauftragte des Grundschulsprengels Klausen II hat auf der Grundlage der Bestimmungen laut GvD Nr. 33/2013 und des Beschlusses der CIVIT Nr. 50/2013 „Linee guida per l’aggiornamento del Programma triennale per la trasparenza e l’integrità 2014-2016“ – einen Entwurf des dreijährigen Transparenzprogrammes für den Zeitraum 2014-2016 ausgearbeitet. Dieser Entwurf wurde für die Jahre 2018-2020 übernommen und angepasst.
Um die gesamte Schulgemeinschaft und andere „stakeholders“ bei der Ausarbeitung des dreijährigen Transparenz- und Integritätsprogrammes miteinzubeziehen, wurde der Entwurf auf der Homepage der Schule veröffentlicht, mit dem Hinweis, dass alle Interessensgruppen bis zum 15. Jänner 2014 Änderungs-, Ergänzungs- oder Verbesserungsvorschläge oder sonstige Anregungen oder allgemeine Rückmeldungen einbringen können.
In der Sitzung vom 20.01.2014 hat der Schulrat mit Beschluss Nr. 2 das erste dreijährige Transparenz- und Integritätsprogramm genehmigt.
Für die Jahre 2019 und 2020 hat der Transparenzbeauftragte bis Ende Oktober des vorhergehenden Jahres das Transparenz- und Integritätsprogramm aktualisiert, im darauf folgenden Monat November den aktualisierten Entwurf durch geeignete partizipative Mechanismen (Veröffentlichung auf der Homepage, Workshops, telematische Umfragen, Tagungen) den „stakeholders“ zur Kenntnis gebracht, damit diese Ergänzungs-, Änderungs- oder Verbesserungsvorschläge vorbringen konnten, und zeitgerecht den definitiven Entwurf dem Schulrat vorgelegt, damit dieser ihn bis zum 31. Dezember des vorhergehenden Jahres genehmigen konnte.
Für die folgenden Jahre wird die Vorgehensweise dieselbe bleiben
3. Mitteilungsinitiativen über die Transparenz
Zentraler Bestandteil des Transparenz- und Integritätsprogrammes ist die Veröffentlichung der von den jeweiligen Verwaltungen vorgesehenen Initiativen zur Gewährleistung eines angemessenen Transparenzstandards und der Legalität sowie der Entwicklung einer Integritätskultur. Der Grundschulsprengel Klausen II hat folgende Initiativen vorgesehen:
- Auf der Homepage des Grundschulsprengels Klausen II wird der Link zur Sektion „Transparente Verwaltung“ hervorgehoben.
- An der Anschlagtafel des Grundschulsprengels Klausen II wird das Transparenz- und Integritätsprogramm der Schule veröffentlicht.
- Bei den Elternversammlungen werden die Eltern darüber informiert, dass die Homepage des Grundschulsprengels Klausen II auf der Sektion „Transparente Verwaltung“ zahlreiche Informationen über die Struktur, die Organisation und die Tätigkeiten des Grundschulsprengels enthält.
- Der periodisch an die Erziehungsberechtigten übermittelte Elternbrief enthält Hinweise und Informationen zur Homepage der Schule und die dort veröffentlichten Daten.
- Im Feld „weitere Inhalte“ der Sektion „Transparente Verwaltung der eigenen Homepage hat der Grundschulsprengel Klausen II die Möglichkeit vorgesehen, dass Externe (z.B. Eltern, Schülerinnen und Schüler, Bürger) Vorschläge für die Veröffentlichung von zusätzlichen Daten und Informationen unterbreiten können. Zu diesem Zwecke wurde im Feld „weitere Inhalte“ folgender Text veröffentlicht: „Vorschläge zur Veröffentlichung weiterer Inhalte auf der Sektion „Transparente Verwaltung“ können an folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden: gsd.klausen2@schule.suedtirol.it“)
- Mit dem Amt für Personalentwicklung der Landesverwaltung wurde vereinbart, dass an den für die Landesverwaltung organisierten Fortbildungsveranstaltungen zu den Themen Ethik und Legalität bzw. zu den mit GvD Nr. 33/2013 eingeführten Transparenzbestimmungen auch interessierte Schulführungskräfte, Lehrpersonen oder das Verwaltungspersonal teilnehmen können.
4. Umsetzungsprozess des Programms
Die Schulführungskraft ist als Transparenzbeauftragte für die Veröffentlichung und für die Aktualisierung aller veröffentlichungspflichtigen Daten und aller zusätzlichen Daten laut Transparenz- und Integritätsprogramm verantwortlich. Operativ (d.h. für die materielle Veröffentlichung auf der Sektion „Transparente Verwaltung“ der Homepage des Grundschulsprengels Klausen II) ist das Sekretariat in der Person der Schulsekretärin zuständig. Das Sekretariat ist auch zuständig, die Daten zu aktualisieren. Zum Zwecke der Festlegung des Zeitpunkts für die Aktualisierung der Daten wird die Anlage 1 des Beschlusses der CIVIT Nr. 50/2013 herangezogen (in dieser Anlage wird u.a. spezifiziert, wann – d.h. in welchem Zeitabstand – die veröffentlichungspflichtigen Daten zu aktualisieren sind). Die Schulführungskraft überprüft und überwacht (als Transparenzbeauftragte) allgemein die Anwendung der Transparenzbestimmungen und insbesondere auch, ob die veröffentlichungspflichtigen Daten vollständig, aktuell und in einem wieder verwendbaren Format (in einem sog. offenem Format) veröffentlicht wurden.
Um die Wirksamkeit des Bürgerzugangs zu gewährleisten, wird auf Schulebene folgendes Verfahren festgelegt:
a) Die Bürgerinnen und Bürger werden auf der Sektion „Transparente Verwaltung“ der Homepage des Grundschulsprengels Klausen II, Untersektion „weitere Inhalte“ über den Bürgerzugang und an wen die Anträge auf Bürgerzugang zu richten sind (an die Schulführungskraft als Transparenzbeauftragte) informiert.
b) Die Schulführungskraft nimmt den Antrag auf Bürgerzugang entgegen.
c) Dieser Antrag wird unmittelbar dem Sekretariat weitergeleitet, das in der Folge die veröffentlichungspflichtigen Daten dem Bürger übermittelt und sie auf der Homepage des Grundschulsprengels Klausen II veröffentlicht.
d) Die Schulführungskraft überprüft 20 Tage nach Eingang des Antrags auf Bürgerzugang, ob derselbe Antrag vom Sekretariat erledigt wurde.
e) Falls die Daten noch nicht veröffentlicht wurden, sorgt die Schulführungskraft selbst innerhalb der nächsten 10 Tage für die Mitteilung und Veröffentlichung der Daten, damit das Verfahren auf Bürgerzugang innerhalb der laut Art. 5 Absatz 3 des GvD Nr. 33/2013 festgelegten Frist von 30 Tagen zum Abschluss gebracht werden kann.
Ferner wird auf der Sektion „Transparente Verwaltung“ auf der Homepage des Grundschulsprengels Klausen II ein web-counter (Besucherzähler) eingerichtet, damit überprüft werden kann, wie viele und welche Daten von den Bürgerinnen und Bürgern abgerufen werden. Jene Daten, die von besonderem Interesse sind (die Daten, auf die besonders oft zugegriffen wird), werden nach Möglichkeit mit zusätzlichen Daten und Informationen integriert oder ergänzt.
5. Zusätzliche Daten
Art. 1 Absatz 1 des GvD Nr. 33/2013 definiert die Transparenz als allumfassende Zugänglichkeit (sog. „accessibilità totale“) von Informationen über die Organisation und über die Tätigkeit von öffentlichen Verwaltungen. Laut Beschluss der CIVIT Nr. 50/2013 impliziert diese Begriffsbestimmung von Transparenz, dass alle öffentliche Verwaltungen auf den eigenen Homepages nicht nur die aufgrund der einschlägigen Bestimmungen veröffentlichungspflichtigen Daten, sondern – in ihrem Ermessensspielraum – auch eine Reihe von zusätzlichen Daten zu veröffentlichen haben. Diese Daten sind im vorliegenden Abschnitt des Transparenz- und Integritätsprogramms zu definieren und in der Folge in der Sektion „Transparente Verwaltung“ zu veröffentlichen. Dabei handelt es sich um folgende zusätzliche Daten:
a) Informationen über die Sektion „Transparente Verwaltung“ der Homepage des Grundschulsprengels Klausen II:
Das gesetzesvertretende Dekret vom 14. März 2013, Nr. 33, hat die Transparenz- und Veröffentlichungsbestimmungen für öffentliche Verwaltungen (einschließlich der Schulen) organisch neu geregelt. Art. 2 Absatz 2 des GvD Nr. 33/2013 bestimmt, dass die Veröffentlichung der Dokumente, Daten und Informationen über die Organisation und Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung auf der eigenen Homepage gemäß Anlage A des genannten Dekrets zu erfolgen hat und dass alle Bürgerinnen und Bürger ein Recht auf direkten und unmittelbaren Zugang (ohne Erfordernis von Authentifizierungs- oder Identifizierungscodes) zu diesen Informationen haben.
Auch die Sektion „Transparente Verwaltung“ der Homepage des Grundschulsprengels Klausen II wurde nach dem Muster laut Anlage A des GvD Nr. 33/2013 erstellt (dabei gilt es zu berücksichtigen, dass die Homepage des Grundschulsprengels Klausen II bereits vor Inkrafttreten der Transparenzbestimmungen eine Reihe von Daten und Informationen enthalten hat, die laut GvD Nr. 33/2013 veröffentlichungspflichtig sind; diese Daten wurden lediglich geordnet und in die verschiedenen Unterbereiche der Sektion „Transparente Verwaltung“ verschoben). Die Sektion „Transparente Verwaltung“ ist in 23 Unterbereiche 1. Ebene gegliedert, die sich wiederum in Unterbereiche 2. Ebene strukturieren. Alle Daten und Informationen über die Organisation und Tätigkeit der Schule sind in diesen Unterbereichen enthalten.
Die Daten werden von der Schule selbst auf der eigenen Homepage bzw. auch auf anderen Homepages veröffentlicht. Die Schule hat beispielsweise die Daten zur Vertragstätigkeit auf dem Portal für die Verfahren und die Aufsicht im Bereich öffentliche Bau-, Dienstleistungs- und Lieferungsaufträge im Informationssystem für öffentliche Verträge zu veröffentlichen (vgl. Rundschreiben des Generaldirektors der Landesverwaltung vom 9. Mai 2013, Nr. 9, und Mitteilung vom 14 März 2013, Prot. 358, der Agentur für die Verfahren und die Aufsicht im Bereich öffentliche Bau, Dienstleistungs- und Lieferaufträge). Zu den Daten, die von der Schule auf anderen Homepages veröffentlicht werden, wird auf der Sektion „Transparente Verwaltung“ der eigenen Homepage eine Verlinkung hergestellt. Zudem enthält die Sektion „Transparente Verwaltung“ des Grundschulsprengels Klausen II eine Reihe von Daten, die zentral von der Landesverwaltung vorwiegend auf der Sektion „Transparente Verwaltung“ des Südtiroler Bürgernetzes veröffentlicht werden, da die Landesverwaltung über diese Daten verfügt. Es handelt sich beispielsweise um Daten zum Stellenplan, zum Personal mit nicht unbefristetem Arbeitsvertrag, zu den Kollektivvertragsverhandlungen oder zu den Prämien. Auch zu diesen Daten wird auf der eigenen Sektion „Transparente Verwaltung“ eine Verlinkung hergestellt.
b) Informationen über die Daten der Landesverwaltung:
http://www.provinz.bz.it/land/landesverwaltung/verwaltung/transparente-verwaltung.asp