Chancengleichheit und berufliche Eingliederung
Für Verträge aus PNRR und PNC
Kopie des letzten Berichts über die Situation des männlichen und weiblichen Personals, der zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags oder des Angebots von Wirtschaftsteilnehmern erstellt wurde, die gemäß Art. 46 des Gesetzesdekret Nr. 198/2006 zur Erstellung eines solchen Berichts verpflichtet sind (Wirtschaftsteilnehmer mit mehr als 50 Beschäftigten) (Art. 47, Abs. 2, Gesetzesdekret Nr. 77/2021):
- Kein öffentliches oder privates Unternehmen, das am 31.12.2024 mehr als 50 Arbeitnehmer beschäftigt und daher nicht verpflichtet ist, mindestens alle zwei Jahre einen Bericht über die Situation des Personals gemäß Artikel 46 des Gesetzesdekrets Nr. 198/2006 zu erstellen.
Geschlechtsspezifischer Bericht über die Situation des männlichen und weiblichen Personals, der dem öffentlichen Auftraggeber innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsabschluss von Wirtschaftsteilnehmern mit 15 oder mehr Beschäftigten vorzulegen ist (Art. 47, Abs. 3, Gesetzesdekret Nr. 77/2021):
- Kein öffentliches oder privates Unternehmen, das am 31.12.2024 15 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigt (Art. 47, Abs. 3, Gesetzesdekret Nr. 77/2021).