Kriterien

Kriterien zu Vergabe von Supplenzstellen

Kriterien für die Aufnahme durch Direktberufungen

Gemäß Art. 13 des Beschlusses der Landesregierung Nr. 661 vom 09.06.2015 zur „Unbefristeten und befristeten Aufnahme des Lehr- und Erziehungspersonals“ können die Schulführungskräfte jene Stellen, welche nicht über die Landes- und Schulranglisten besetzt werden konnten, an jene Personen vergeben, die ein mit Unterlagen versehenes Gesuch einreichen und aufgrund der Bewerbungsunterlagen die meiste Gewähr für den zu vergebenden Unterricht bieten. Die Vergabekriterien werden durch Veröffentlichung an der Anschlagtafel der Direktion und über die Webseite der Schule bekannt gegeben:

Vergabekriterien