A.8 Professionalisierung und Qualitätsentwicklung

 

A.8.1 Begleitung und Unterstützung von Lehrpersonen

 

Die Berufseinstiegs- oder Berufswiedereinstiegsphase ist eine sehr wichtige Phase in der Berufsbiographie von LehrerInnen. Gerade die ersten Erfahrungen im Berufsleben formen Haltungen und Handlungsmuster für die künftige Arbeit als Lehrkraft. Die BerufseinsteigerInnen entwickeln in dieser Zeit ihre berufliche Identität und ihre Einstellung den SchülerInnen gegenüber. Deshalb ist es notwendig, dass Hilfen für BerufseinsteigerInnen oder WiedereinsteigerInnen angeboten werden und die Betroffenen keine oder nur zufällige Unterstützung erhalten. Ein unterstützter und strukturierter Berufseinstieg für diese Lehrpersonen kann den Berufseinstieg erleichtern und Professionalität ermöglichen.

 

A.8.1.1. Personalplanung und Zuweisung der BerufseinsteigerInnen oder WiedereinsteigerInnen

Bei der Einsetzung der betroffenen Lehrpersonen sollen die individuellen Kompetenzen des Einzelnen und die verschiedenen Profile unserer Grundschulen in den Blick genommen werden. Trotz fehlender echter Personalautonomie muss hier nach einer größtmöglichen Übereinstimmung gesucht werden. Dies bedeutet, dass Gespräche mit den BewerberInnen und Eingestellten geführt werden, die die Zukunftsplanung und Zielsetzungen beider Seiten definieren. Viele Lehrpersonen bringen spezielle Fähigkeiten und Fertigkeiten mit, die sie auch in den Schulen gewinnbringend einsetzen möchten. Um den Einstieg in die berufliche Tätigkeit zu erleichtern, sollte auf eine gute Teambildung mit erfahrenen Lehrpersonen vor Ort geachtet werden. Dies fördert die Integrationsmöglichkeiten und auch die Möglichkeiten zur Zusammenarbeit und zur beruflichen Qualifizierung.

Begleitung und Unterstützung
An der Einzelschule sind neben der Schulstellenleitung auch kompetente AnsprechpartnerInnen für die neuen KollegInnen verantwortlich. Diese haben dann die Aufgabe, die BerufseinsteigerInnen im Alltag zu unterstützen und zu informieren. Diese AnsprechpartnerInnen können als TutorInnen fungieren. Alle Möglichkeiten zur gegenseitigen Hospitation werden von der Schulführungskraft unterstützt. Unterrichtsbesuche der Schulführungskraft haben vorwiegend beratenden Charakter und werden gemeinsam ausführlich reflektiert.

Einführungsveranstaltungen für BerufseinsteigerInnen
Als unterstützende Maßnahme können zu Beginn des Schuljahres für die neuen Lehrpersonen Fortbildungen zu den Abläufen und Gepflogenheiten innerhalb des Grundschulsprengels Klausen II angeboten werden. In diesem Rahmen werden auch die vom Schulamt oder vom Schulnetzwerk Klausen angebotenen Fortbildungen, Unterstützungssysteme und Kooperationsmöglichkeiten vorgestellt.

Fortbildung
Neben den bisher angeführten Punkten ermöglichen wir bei Bedarf speziell auf die Bedürfnisse der Neu- und WiedereinsteigerInnen abgestimmte, qualitativ hochwertige Fortbildungen. Das Angebot kann neben Supervision, Notenverwaltung, Organisation des Schulalltags, Differenzierung, Zeitmanagement, Entspannungstechniken usw. viele weitere Möglichkeiten beinhalten. Weiters besteht die Möglichkeit zur Teilnahme an spezifischen Fortbildungsangeboten auf Landesebene.

Kooperationsmöglichkeiten schaffen
Die Kooperation in Teams vor Ort und im Lehrerkollegium stellt einen wichtigen Entwicklungsschritt für die Schule der Zukunft dar. Die Möglichkeit in Teams, Arbeits- und Fachgruppen zusammenzuarbeiten und zu unterrichten kann sicherlich als ein Schlüssel zu einer höheren Berufszufriedenheit für Lehrpersonen mit einer daraus folgenden Qualitätsverbesserung in den Schulen erachtet werden. Dabei ist sowohl die Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Lehrerpersonen und Neu- oder Wiedereingestellten, als auch von Junglehrpersonen im Berufsbildungsjahr untereinander äußerst sinnvoll.

 

A.8.1.2 Konzept für die Begleitung und Unterstützung von Lehrpersonen im Berufsbildungsjahr

 

Obgenannte Maßnahmen gelten soweit nötig auch für Lehrpersonen im Berufsbildungsjahr.
Zusätzlich dazu gilt für die bezeichneten Lehrpersonen, vorbehaltlich etwaiger neuer gesetzlicher Bestimmungen bzw. Weisungen des Schulamtes, nachfolgende Regelung:

 

Fortbildung
Die Lehrpersonen im Berufsbildungsjahr müssen eine vorgegebene Anzahl von Fortbildungsstunden nachweisen. Verpflichtende Hospitationen sind Teil der Fortbildungspflicht. Der genaue Umfang wird durch ein Rundschreiben der Landesschuldirektorin bestimmt.

 

Zusammenarbeit mit der Tutorin oder dem Tutor - Probelektionen
Die gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass jede Lehrperson im Berufsbildungsjahr durch eine erfahrene Lehrperson betreut wird. Nach Anhören des Lehrerkollegiums ernennt die Schulführungskraft für jede Lehrperson im Berufsbildungsjahr eine Tutorin/ein Tutor. Die Lehrpersonen planen gemeinsam mit ihrer Tutorin oder ihrem Tutor in der Regel drei Unterrichtseinheiten im Sinne von Musterlektionen und erproben diese im eigenen Unterricht. Die Ergebnisse werden gemeinsam reflektiert und evaluiert.
Möglichkeiten gegenseitiger Hospitation werden angeboten und genutzt. Die Planungsunterlagen und Auswertungsergebnisse sind Bestandteil des pädagogischen Erfahrungsberichts.
Die Tutorin/der Tutor begleitet die Lehrperson im Berufsbildungsjahr bei der Planung, Durchführung und Auswertung des Unterrichts und berät sie im Zusammenhang mit anderen schulischen Tätigkeiten, insbesondere anlässlich der Bewertung von Schülerleistungen. Jede Tutorin/jeder Tutor verfasst einen Bericht zu den Stärken und zu allfällig festgestellten Schwächen der Lehrperson im Berufsbildungsjahr und übermittelt ihn den Mitgliedern des Dienstbewertungskomitees.

 

Portfolio der beruflichen Entwicklung
Lehrpersonen im Berufsbildungs- und Probejahr führen ein Portfolio der beruflichen Entwicklung. Es dient der regelmäßigen Reflexion im Laufe des Berufsbildungs- und Probejahres und dokumentiert den kontinuierlichen Aufbau der beruflichen Kompetenzen. Dieses gliedert sich in zwei Teile: den Qualifizierungsteil und den Entwicklungsteil. Der Qualifizierungsteil ist für die Lehrpersonen im Dienstbewertungskomitee und die Schulführungskraft eine Grundlage für das Bewertungsgespräch am Ende des Schuljahres.

 

Aufgaben des Dienstbewertungskomitees
Die Lehrperson führt mit dem Dienstbewertungskomitee ein Bewertungsgespräch, welches auf die Unterrichts- und Fortbildungstätigkeiten und auf die Dokumentation im Portfolio der beruflichen Entwicklung aufbaut. Am Ende des Bewertungsgesprächs gibt das Dienstbewertungskomitee unter Berücksichtigung des Portfolios sowie der Berichte der Tutorin/dem Tutor und der Schulführungskraft ein Gutachten zum Berufsbildungs- und Probejahr ab. Dieses Gutachten ist für die Schulführungskraft nicht bindend.

 

Aufgaben der Schulführungskraft
Zu Beginn des Schuljahres weist die Schulführungskraft den Lehrpersonen im Berufsbildungs- und Probejahr eine Tutorin/ein Tutor zu und informiert sie über die Modalitäten für die Absolvierung des Berufsbildungs- und Probejahres. Sie macht die Bewertungskriterien transparent, legt gemeinsam mit den Lehrpersonen den Fortbildungs- und Hospitationsplan fest, besucht die Lehrpersonen im Unterricht und verfasst darüber einen Abschlussbericht. Am Ende des Schuljahres beruft sie das Dienstbewertungskomitee ein und nimmt auf der Grundlage des Gutachtens des Dienstbewertungskomitees die Bewertung vor. Die Bewertung nimmt Bezug auf die festgestellten beruflichen Kompetenzen der Lehrpersonen in folgenden Handlungsfeldern:

  1. Vorbereitung, Gestaltung und Nachbereitung des Unterrichts
  2. Begleitung und Beratung der Schüler in ihren Lernprozessen
  3. Beobachten und Bewerten von Schülerleistungen
  4. aktive Mitgestaltung von Schule durch die Mitarbeit in Bereichen, die über den eigenen Unterricht hinausgehen
  5. Kooperation und Organisation
  6. persönliche berufliche Weiterentwicklung der Lehrperson.

  

A.8.2 Berufliche Fortbildung 

 

Arten der Fortbildung
Wir unterscheiden zwischen:

  1. Fortbildungen aus dem Landesplan der Fortbildung
  2. Bezirksfortbildungen des Fortbildungsverbundes Eisacktal/Wipptal/Gröden
  3. Schulinterne Fortbildung bzw. Fortbildung innerhalb des Schulnetzwerkes Klausen
  4. Ausbildungslehrgänge und Kursfolgen wie beispielsweise Mobiles Forscherlabor, Kursfolge Naturwissenschaften, Leseförderung leseschwacher SchülerInnen, Teamorientierte Unterrichtsentwicklung, usw.
  5. Fortbildung verschiedener Vereine des Landes, wie des Amtes für audiovisuelle Medien, des Katholischen Familienverbandes, des Jugenddienstes

 

Die Teilnahme an Weiterbildungstätigkeiten im Dienst und an Fortbildungsinitiativen ist ein wesentlicher Schwerpunkt des Lehrberufes und fußt als solcher auf der verantwortlichen Ausübung der Kultur- und Berufsautonomie der Lehrpersonen.
Die wichtigste Form der Fortbildung ist nach wie vor die persönliche Lektüre. Gerade deshalb hat unser Sprengel eine Reihe von Fachzeitschriften abonniert, welche in den Lehrerzimmern und in der Netzwerkbibliothek in Klausen aufliegen.
Die Bibliothekarin der Netzwerkbibliothek schöpft aus dem reichen Fundus an pädagogischer und psychologischer Literatur und stellt die neu angekauften Bücher in der Bibliothek aus.
Die Lehrpersonen haben die Möglichkeit jederzeit Literaturvorschläge an die Netzwerkbibliothek zu richten.
Die didaktischen Systemberater liefern immer wieder wertvolle Hinweise auf Internetseiten und geeignete Software. Sie richten verschiedene fachliche Informationen oder auch pädagogisch-didaktischen Hinweise an die Lehrpersonen.

Förderung der Fortbildungstätigkeit
Lehrpersonen im Berufsbildungsjahr oder aber Integrationslehrerinnen ohne gültigen Studientitel werden zum Fortbildungsbesuch angehalten, eine Nichtbeachtung bringt Folgen mit sich. 

Jede Lehrperson hat pro Schuljahr das Recht auf fünf Tage Fortbildung während der Unterrichtszeit. Dabei müssen jedoch die Voraussetzungen vor Ort berücksichtigt und der Ersatzdienst im Einvernehmen mit den betroffenen KollegInnen organisiert werden.
In unserem Sprengel wird nach Möglichkeiten gesucht, diese Anzahl in begründeten Fällen zu erhöhen, sofern die Bereitschaft zur vermehrten Fortbildung gegeben ist und notwendig erscheint.
Zu Beginn des Schuljahres erhält jede Lehrkraft die Fortbildungsbroschüre des Schulnetzwerkes Klausen mit den Angeboten der schulinternen Fortbildung.

 

Bezirksfortbildung des Fortbildungsverbundes Eisacktal/Wipptal/Gröden
Mit Schulratsbeschluss Nr. 15 vom 09.12.2015 ist der Grundschulsprengel Klausen II dem Fortbildungsverbund der 26 Schul- und Kindergartendirektionen des Bezirkes Eisacktal/Wipptal/Gröden beigetreten und die Schulführungskraft hat in der Folge die Vereinbarung zur Gründung und Führung des Fortbildungsverbundes unterzeichnet. Dieser Verbund verfolgt nachfolgende Zielsetzungen: die Bezirksfortbildung orientiert sich in ihren Angeboten an den Bedürfnissen der Lehrpersonen und Schulen im Bezirk, reagiert zeitnah und flexibel auf die Bedürfnisse der Bildungsinstitutionen im Bezirk, fördert den Austausch zwischen den Lehrpersonen verschiedener Schulstufen und Schulen, setzt einen wichtigen Schwerpunkt im Bereich der „Inklusion“, übernimmt Angebote der pädagogischen Abteilung im Bezirk und/oder vertieft diese ebendort, beinhaltet fachdidaktische Angebote vor allem für die Grund- und Mittelschule, organisiert Angebote für Supplenzlehrkräfte, beinhaltet Angebote für Führungskräfte im Bezirk, setzt in regelmäßigen Abständen einen Entwicklungsschwerpunkt im Bereich der Schulentwicklung oder der Didaktik und ermöglicht organisatorische, didaktische, inhaltliche und ökonomische Synergien. Die Angebote dieses Fortbildungsverbundes sind für alle Lehrpersonen, MitarbeiterInnen für Integration und Schulführungskräfte und gegebenenfalls auch für Eltern kostenlos nutzbar. Die Fortbildungsveranstaltungen des Bezirkes werden kontinuierlich durch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer evaluiert. Dabei besteht auch die Möglichkeit, Vorschläge für zukünftige Fortbildungsangebote anzubringen.

 

Fortbildung auf Sprengelebene bzw. innerhalb des Schulnetzwerkes Klausen
Sie ist ein Instrument der Schulentwicklung und dient der Umsetzung der Ziele und Schwerpunkte des Schulprogramms. Folgende Formen haben sich bewährt: 

  • Der Pädagogische Tag
  • Die Fortbildung während des Schuljahres

Für eine Schule, die auf die vielfältigen Neuerungen und Erfordernisse der Zeit angemessen reagieren will, ist Fortbildung unumgänglich.
Alle Veranstaltungen im Rahmen der schulinternen Fortbildung sind im Sinne der Schulentwicklung und orientieren sich am Bedarf und an der Nachfrage im Lehrerkollegium.

Um gezielt auf Wünsche und Nachfrage der Lehrpersonen sowie auf aktuelle Bedürfnisse bezüglich Fortbildung eingehen zu können, werden die Fortbildungswünsche erhoben und ans Schulnetzwerk weitergeleitet, dort verglichen und in einer Broschüre veröffentlicht. Somit kann ein reichhaltiges, umfangreiches, aber trotzdem kostengünstiges Fortbildungsangebot gewährleistet werden. Jeder Lehrperson steht das gesamte Fortbildungsangebot zur Auswahl. Der Träger des Angebotes hat bei den Angeboten mit Teilnahmebeschränkung Vorrang. Sofern der Grundschulsprengel Klausen II Träger des Fortbildungsangebotes ist, wird jede Fortbildungsveranstaltung durch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer evaluiert. Dabei besteht auch die Möglichkeit Vorschläge für zukünftige schulinterne Fortbildungsangebote anzubringen.

Der Pädagogische Tag ist ein fester Bestandteil der schulinternen Fortbildung. Das Thema des Tages wird im Frühjahr unter Einbezug des gesamten Kollegiums und der Arbeitsgruppe „Schulnetzwerk Klausen“ festgelegt. Fortbildung gehört zu den Aufgaben jeder Lehrperson. Es ist im Interesse unserer Schule, dass Lehrpersonen regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen besuchen, damit die Qualität des Unterrichts gesichert ist und die Schule sich ständig den Erfordernissen entsprechend entwickeln kann.

 

Gegenseitige Hospitationen
Auch die gegenseitige Hospitation ist ein Baustein der eigenen Professionalisierung und Qualitätsentwicklung. Sie besteht darin, dass sich zwei Lehrkräfte (auch TutorInnen) einen Unterrichtsbesuch abstatten. Dies erfolgt in autonomer Weise und impliziert, dass die Lehrkräfte zueinander in einem Vertrauensverhältnis stehen und imstande sind, eine wertschätzende Kritik auszusprechen und Kritik anzunehmen und sich im Vorfeld sowie im Nachhinein gut abzusprechen. Hospitationen sind eigenverantwortlich zu organisieren. Die wertschätzende und ehrliche Rückmeldung führt zur Erweiterung der eigenen Professionalisierung.

 

Dokumentation der Fortbildungstätigkeiten als „Berufsportfolio“
Die Lehrperson gibt die Besuchsbestätigungen ihrer jeweiligen Fortbildung im Sekretariat ab. Dort wird für jede Lehrperson eine Übersicht über ihre persönliche Fortbildungstätigkeit erstellt.
Sofern eine Lehrkraft anderweitige Veranstaltungen besucht, kann sie eine Anfrage an das Lehrerkollegium einreichen, um die Veranstaltung als berufliche Fortbildung anerkennen zu lassen.

 

Netzwerk „Lernen(d)denken“
Der Grundschulsprengel Klausen II hat sich von 2019-2021 mit 7 Personen am Netzwerk „Lernen(d) denken“, welches von der Pädagogischen Abteilung der deutschen Bildungsdirektion koordiniert wird beteiligt. Das Netzwerk bot die Möglichkeit, Erfahrungen mit kompetenzorientierten Unterrichtsmodellen wie zum Beispiel offenen Lernphasen, modularem Lernen, jahrgangsübergreifendem Unterricht und Feedbackkultur auszutauschen, weiterzuentwickeln, zu reflektieren und zu erproben. Als teilnehmende Schule konnten wir aus der Vielzahl an Unterrichts- und Bewertungsmodellen, die an den Schulen Südtirols umgesetzt werden, neue Impulse für die eigene Schul- und Unterrichtsentwicklung erhalten.