A.7 Unsere SchülerInnen
A.7.1 Eine Schule für dich und mich
Alle Menschen sind verschieden und besitzen Stärken und Schwächen. Inklusion verfolgt dabei die Prinzipien der Wertschätzung und Anerkennung von Vielfalt in Bildung und Erziehung. Man betrachtet Heterogenität als normale (positive) Gegebenheit.
Unser Ziel ist es, in der Schule eine Lernumgebung zu schaffen, die jedem Kind – gemäß seinem Entwicklungsstand, seinen Interessen, seinen Fähigkeiten und Fertigkeiten – vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten bietet.
Durch eine abwechslungsreiche Gestaltung der Lernsituationen berücksichtigen wir die verschiedenen Lernkanäle und werden somit den unterschiedlichen Lerntypen gerecht. Die Schule nützt alle Ressourcen der SchülerInnen, der Lehrpersonen und nach Möglichkeit der Eltern und außen stehenden Experten, um ein ganzheitliches Lernen zu ermöglichen. Es ist uns wichtig, die Freude und die Bereitschaft zu einem lebenslangen Lernen zu wecken beziehungsweise zu unterstützen und selbstständiges und eigenverantwortliches Lernen zu fördern. Die Dokumentation in den Amtsschriften hilft uns, den Lernweg des einzelnen Schülers/der einzelnen Schülerin nachvollziehbar zu machen. Durch das Aufzeigen von Kompetenzen und Stärken unterstützen wir die Entwicklung eines gesunden Selbstwertgefühls. Der Schüler/die Schülerin, Eltern und Lehrpersonen nehmen dabei eine bedeutende Rolle ein.
A.7.2 Umgang mit Vielfalt - Inklusion
In unseren Klassenzimmern ist Vielfalt die Regel. Diese Vielfalt leben wir täglich und versuchen ihr gerecht zu werden. Dabei brauchen wir manchmal Unterstützung vom Psychologischen Dienst, der Schulberatung, dem Sozialsprengel oder dem Sprachenzentrum. Die Schulführungskraft verteilt nach Bedarf die vom Schulamt zugewiesenen personellen Ressourcen. Die Umsetzung von Fördermaßnahmen obliegt jeweils dem gesamten Team.
Situationsabhängig erfolgt die Differenzierung auf verschiedenen Wegen: durch unterschiedliche Lernzielebenen, durch Bereitstellung von Hilfsmitteln und Arbeitsmaterialien in Bezug auf die Arbeitsorganisation.
Im inklusiven Ansatz geht man davon aus, dass alle Menschen verschieden sind und jede/r Stärken und Schwächen besitzt. Inklusion verfolgt dabei die Prinzipien der Wertschätzung und Anerkennung von Vielfalt in Bildung und Erziehung. Man betrachtet Heterogenität als normale (positive) Gegebenheit.
Gesetzlicher Rahmen
- Gesetz Nr. 104/1992 & Leitlinien vom 04.08.09 für die schulische Integration von Schülern mit Beeinträchtigung
- Abkommen Beschluss Nr. 1056 vom 15.07.13
- Gesetz Nr. 170/2010
- Ministerialdekret Nr. 5669 & Leitlinien vom 12.07.2011 für das Recht auf Bildung von Schülern und Studenten mit Lernstörungen (DSA)
- Ministerialrichtlinie vom 27.12.2012 Maßnahmen für SchülerInnen mit besonderen Bildungsbedürfnissen und Umsetzung der schulischen Inklusion vor Ort
- Ministerialrundschreiben Nr. 8/2013
- Rundschreiben des Schulamtsleiters Nr. 47/2013
- Rundschreiben des Schulamtsleiters Nr. 8/2014
Besondere Bildungsbedürfnisse
SchülerInnen mit Beeinträchtigung (Ges. 104/1992)
Funktionsdiagnosen
F70 |
leichte Intelligenzminderung |
F71 |
mittelgradige Intelligenzminderung |
F72 |
schwere Intelligenzminderung |
F73 |
schwerste Intelligenzminderung |
F84 |
tiefgreifende Entwicklungsstörung |
F20 – F29 |
Psychosen |
F06 |
psychische Störungen aufgrund einer Schädigung oder Funktionsstörung des Gehirns oder einer körperlichen Krankheit |
F07 |
Persönlichkeitsstörung und Verhaltensstörung aufgrund einer Schädigung oder Funktionsstörung des Gehirns |
C00 – D48 |
Neubildungen (Tumore) |
D50 – D89 |
Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe sowie bestimmte Störungen mit Beteiligung des Immunsystems |
E00 – E90 |
Endokrine Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten |
G00 – G99 |
Krankheiten des Nervensystems |
H00 – H59 |
Krankheiten des Auges und der Augenanhangsgebilde |
H60 – H95 |
Krankheiten des Hörens mit Hörverlust |
I00 – I99 |
Krankheiten des Kreislaufsystems |
J00 – J99 |
Krankheiten des Atmungssystems |
K00 – K93 |
Krankheiten des Verdauungssystems |
L00 – L99 |
Krankheiten der Haut und Unterhaut |
M00 – M99 |
Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes |
N00 – N99 |
Krankheiten des Urogenitalsystems |
Q00 – Q99 |
Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten, Chromosomenanomalien |
Die Erkrankung/Beeinträchtigung muss so gravierend sein, dass ohne Maßnahmen im Sinne des Gesetzes Nr. 104/1992 die schulischen Anforderungen nicht bewältigt werden können.
Es wird folgendes wirksam: Durchführung von individuellen Maßnahmen – Individueller Bildungsplan (IBP), Bewertung bezieht sich auf die im IBP festgelegten Ziele/Kompetenzen, Ziele können auch von den allgemeinen Klassenzielen abweichen (zieldifferent), zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen, Erstellung eines Funktionellen Entwicklungsprofils – FEP
SchülerInnen mit spezifischen Lernstörungen (Ges. 170/2010)
Klinische Befunde
F81 |
umschriebene Entwicklungsstörung schulischer Fertigkeiten |
F81.0 |
Lese- und Rechtschreibstörung |
F81.1 |
isolierte Rechtschreibstörung |
F81.2 |
Rechenstörung |
F81.3 |
kombinierte Störung schulischer Fertigkeiten |
Folgendes wird wirksam: IBP/Kompensations- bzw. Befreiungsmaßnahmen (zielgleich), angemessene Prüfungs- und Bewertungsformen, zieldifferente Bewertung nur bei Befreiung vom Fremdsprachenunterricht (eigenes Diagnoseverfahren notwendig)
SchülerInnen mit Entwicklungsstörungen (Ministerialrichtlinie vom 27.12.2012)
Klinische Befunde
F90 |
• x |
F90.0 einfache Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung F90.1 hyperkinetische Störung des Sozialverhaltens 314.01 Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung, vorwiegend hyperaktiv bzw. Mischtyp |
314.00 |
|
Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung, vorwiegend unaufmerksamer Typ |
V62.89 |
* |
Grenzbereich der intellektuellen Leistungsfähigkeit |
F83 |
|
kombinierte umschriebene Entwicklungsstörung |
F80 |
|
umschriebene Entwicklungsstörung des Sprechens und der Sprache |
F82 |
|
umschriebene Entwicklungsstörung der motorischen Funktionen |
F30 – 39 |
x |
affektive Störungen |
F40 – 48 |
|
neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen |
F50 |
|
Essstörungen |
F51 |
|
nichtorganische Schlafstörungen |
F54 |
|
Psychologische Faktoren und Verhaltensfaktoren bei nicht andernorts klassifizierten Krankheiten |
F60 |
x |
spezifische Persönlichkeitsstörung |
F91 |
x |
Störungen des Sozialverhaltens |
F92 |
x |
kombinierte Störung des Sozialverhaltens |
F93 |
|
emotionale Störung des Kindesalters |
F94 |
|
Störungen sozialer Funktionen mit Beginn in der Kindheit und Jugend |
Sonderfälle:
• Bei der Diagnose F90 mit Begleiterkrankungen anderer Pathologien können Maßnahmen laut Ges.104/1992 im schulischen Kontext gewährt werden, wenn eine besonders schwere Ausprägung vorliegt.
* Im Grenzbereich der intellektuellen Leistungsfähigkeit kann bei schwerer funktioneller Beeinträchtigung Anrecht auf Maßnahmen laut Gesetz Nr. 104/1992 im schulischen Kontext gewährt werden. Der Schweregrad der Beeinträchtigung wird durch die zuständigen Gesundheitsdienste auf der Grundlage von landesweit einheitlichen Kriterien attestiert.
x Bei diesen Diagnosen stellt der dafür zuständige Gesundheitsdienst fest, ob eine schwere Beeinträchtigung im Sozialverhalten vorliegt (Gültigkeit von einem Jahr). Wird diese schwere Beeinträchtigung des Sozialverhaltens von der Fachambulanz alleine oder in Zusammenarbeit mit dem psychologischen Dienst ausgestellt, können auf Antrag der Schul-führungskräfte Stunden für MitarbeiterInnen für Inklusion zugewiesen werden.
Folgendes wird wirksam: IBP mit Kompensations- und Befreiungsmaßnahmen, angemessene Prüfungs- und Bewertungsformen
SchülerInnen mit Benachteiligung (Ministerialrundschreiben Nr.8 - 06.03.2013)
- Sozioökonomische - IBP auf befristete Zeit
- Kulturelle - IBP auf befristete Zeit
- Sprachliche Benachteiligung - IBP auf befristete Zeit
- SchülerInnen mit Migrationshintergrund - IBP auf befristete Zeit
Folgendes wird wirksam: kein Diagnoseverfahren, Erhebung über Meldung der Sozialdienste oder mittels fundierter psychopädagogischer/didaktischer Hinweise des Klassenrates, IBP/ Kompensations- bzw. Befreiungsmaßnahmen, angemessene Prüfungs- und Bewertungsformen.
SchülerInnen mit Migrationshintergrund
Kinder mit Migrationshintergrund können jederzeit in die Schule eingeschrieben werden. Sie werden ihrem Lebensalter entsprechend einer Klasse zugewiesen, außer die Schule sieht Differenzen zwischen den Schulsystemen des italienischen Staates und des Herkunftslandes, den Klassenstufen und den festgestellten Kompetenzen. Dann wird die Einschreibung in die nächst höhere oder niedrigere Klasse vorgenommen.
Bei der Einschulung von Kindern mit Migrationshintergrund, die neu in unser Bildungssystem einsteigen, greifen wir bei Bedarf auf die Unterstützung von interkulturellen Mediatoren zurück. Kinder mit Defiziten in den Unterrichtssprachen werden durch individuelle Sprachförderung unterstützt und durch Sprachkurse im Sommer gefördert. Bei der Integration von Schülern/innen mit Migrationshintergrund spielen neben der sachbezogenen Kompetenz auch soziale und persönliche Kompetenzen eine wichtige Rolle. Deshalb ist interkulturelle Bildung für alle SchülerInnen wichtig. Sie trägt dazu bei, das Fremde als Wert anzuerkennen, den Perspektivenwechsel zuzulassen und die wechselseitige Annäherung voranzutreiben.
SchülerInnen mit besonderen Begabungen
Die Begabungen unserer SchülerInnen sind sehr unterschiedlich. Begabung ist kognitive, künstlerische, kreative, technische oder sportliche Begabung. Es ist wichtig, diese zu erkennen und sie durch eine Vielfalt von unterschiedlichen Methoden und Unterrichtsformen zu unterstützen. Herausfordernde Angebote, wie Känguru der Mathematik, Sapientia ludens, diverse Wettbewerbe, Auswahlverfahren auf Gemeinde-, Bezirks- und Landesebene, sollten genutzt werden.
A.7.3 Der Weg zur Inklusion
Gemäß den geltenden rechtlichen Bestimmungen stehen die öffentlichen Schulen auch den Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigung offen. Eine wichtige pädagogische Aufgabe im inklusiven Unterricht besteht darin, alle Kinder in der Gruppe/Klasse für den Umgang mit Unterschiedlichkeiten und Benachteiligungen zu sensibilisieren. Das betrifft Kinder mit einer geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung und Kinder mit einem ungünstigen sozialen und familiären Hintergrund. Wirkliche Inklusion kann nur stattfinden, wenn alle Mitglieder der Kindergarten- und Schulgemeinschaft einen gewissen Grad an empathischen Fähigkeiten entwickeln.
Antrag um Abklärung
Wer: die Erziehungsberechtigten oder die Bildungseinrichtung mit schriftlichem Einverständnis der Erziehungsberechtigten
Inhalte: persönliche Daten, spezifische Fragestellung, Beobachtungen bezüglich Neigungen, Fähigkeiten, Kompetenzen und Schwierigkeiten des Kindes in den einzelnen Bereichen, Informationen zu bisher getroffene Maßnahmen
Der individuelle Bildungsplan (IBP):
Für jedes Kind mit einer Funktionsdiagnose, einem klinischen Befund oder bei dem eine Abklärung beim psychologischen Dienst beantragt wurde, ist innerhalb November der individuelle Bildungsplan zu erstellen und den Eltern in schriftlicher Form auszuhändigen.
Der individuelle Bildungsplan berücksichtigt: Ausgangslage des Schülers/der Schülerin, Daten, den bisherigen Kindergarten- bzw. Schulbesuch betreffend, Planung der individuellen Zielsetzungen und entsprechende Maßnahmen (verbunden mit den Zielsetzungen der Klasse und den Rahmenrichtlinien), Kompensationsmöglichkeiten, Hilfsmittel und Befreiungsmaßnahmen, Schwerpunkte der individuellen Fördermaßnahmen sowohl in pädagogisch-didaktischer, als auch therapeutischer Hinsicht, Vereinbarungen mit den Erziehungsberechtigten, Bewertungskriterien (zielgleiche, zielgleich mit Individualisierungsmaßnahmen und zieldifferente Bewertung).
Der IBP wird von den Lehrpersonen, den MitarbeiterInnen für Integration und den Eltern bei einem gemeinsamen Treffen ausgearbeitet und besprochen. Auf Anfrage nehmen auch die Fachkräfte der Gesundheitsbezirke, die Beratungsdienste des Bildungswesens, die Sozialdienste sowie die Dienste der Landesverwaltung an den Treffen teil. Die Zielsetzungen und Ergebnisse der durchgeführten Maßnahmen werden laufend überprüft und bei Notwendigkeit (in Absprache mit den Eltern) abgeändert. Die Verantwortung für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen, die regelmäßige Evaluierung und Adaptierung liegen bei allen am Erziehungsprozess Beteiligten, jede und jeder in seiner Rolle und Funktion.
Funktionelles Entwicklungsprofil (FEP)
Das funktionelle Entwicklungsprofil gibt Aufschluss über den aktuellen Entwicklungsstand des Kindes/Schülers, der Schülerin zum Zeitpunkt des Übertritts vom Kindergarten in die Grundschule und von einer Schulstufe in die nächste. Das FEP ist Grundlage für die Planung der notwendigen Maßnahmen in der nächsten Schulstufe (bauliche Maßnahmen, Transport, personelle Maßnahmen, usw.) sowie für die Erstellung des neuen Individuellen Bildungsplanes.
Aufgrund einer Abklärung erfolgt die Aktualisierung der Beschreibung des Entwicklungs- und Leistungsstandes der Kinder, der SchülerInnen. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit zwischen den Fachkräften der Dienste des Sanitätsbetriebes, der Kindergärten/Schulen und den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. Beim Übertritt in eine andere Stufe finden für Kinder mit Funktionsdiagnose Übertrittsgespräche statt. Bei Kindern mit klinischem Befund oder mit Benachteiligung kann ebenfalls ein Übertrittsgespräch stattfinden. Diese Entscheidung obliegt den Eltern. Mit dem schriftlichen Einverständnis der Eltern kann der IBP und ein Abschlussbericht an die nächste Schulstufe weitergegeben werden.
An den Übertrittsgesprächen beteiligen sich Eltern, die zuständige Psychologin/der zuständige Psychologe, die Schulführungskraft bzw. KoordinatorIn für Inklusion, die Kindergärtnerinnen bzw. Lehrpersonen, die MitarbeiterInnen für Integration und eine Vertretung der nächsten Schulstufe. Auf Wunsch der Eltern, nehmen auch die Fachkräfte der Gesundheitsbezirke, die Beratungsdienste des Bildungswesens, die Sozialdienste sowie die Dienste der Landesverwaltung an den Treffen teil.
Frühförderung
Die Grundidee der Frühförderung liegt darin, Diagnostik und Förderung so weit als möglich im natürlichen Umfeld des Kindes anzusetzen und von Fachkräften der Schule selbst durchführen zu lassen. Das Beratungs- und Förderkonzept hat zum Ziel, die SchülerInnen in den Bereichen Sprechen, Lesen, Schreiben und Rechnen gezielter zu beobachten, mit Blick auf die Vorläufermerkmale mögliche Schwierigkeiten in den genannten Bereichen frühzeitig zu erkennen, vorbeugende Maßnahmen in Bezug auf das Lernen der SchülerInnen zu setzen, Lehrpersonen und pädagogische Fachkräfte zu sensibilisieren, informieren und beraten, ihre bereits vorhandenen Kompetenzen und Ressourcen zu nutzen bzw. auszubauen und weiter zu entwickeln, Eltern zu beraten und zu unterstützen, Kinder gezielt zu fördern.
Die Frühförderung zählt zu den besonderen pädagogischen Konzepten des Grundschulsprengels Klausen II und ist gleichzeitig ein wichtiger Teil unseres Inklusionskonzeptes.
A.7.4 Berufsbilder im inklusiven Unterricht
Integrationslehrpersonen stellen für die Schule und für die Klassen eine zusätzliche Ressource da, um im Unterricht besser auf die verschiedenen Bedürfnisse eingehen zu können. Integrationslehrpersonen sind den jeweiligen Klassen mit SchülernInnen mit besonderen Bildungsbedürfnissen zugewiesen. In gemeinsamer Verantwortung und durch Nutzung der unterschiedlichen Kompetenzen wird ein Unterricht gestaltet, der alle SchülerInnen in ihrem individuellen Lernprozess begleitet und unterstützt.
MitarbeiterInnen für Integration sind dem Kind zugewiesen und setzen in Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen des Klassenrates differenzierte und spezifische Maßnahmen um. Weiters dokumentiert sie relevante Daten zum Verhalten, zur Eigenständigkeit und den zwischenmenschlichen Beziehungen des Kindes.
Die Schulsozialpädagogin sorgt für die Beratung, Begleitung und Förderung von Kindern und Jugendlichen in sozialpädagogischen und schulischen Einrichtungen.
Inklusionslehrperson |
Mitarbeiter/in für Integration |
Klassen-/Fachlehrperson |
Ist der Klasse zugewiesen |
Ist dem Kind zugewiesen |
Ist der Klasse für bestimmte Fachbereiche zugewiesen |
Ist Mitglied des Klassenrates in Bezug auf Planung, Umsetzung und Bewertung aller SchülerInnen |
Ist Mitglied des Klassenrates ohne Stimmrecht |
Ist Mitglied des Klassenrates in Bezug auf Planung, Umsetzung und Bewertung aller SchülerInnen |
Verfügt über spezifische Kenntnisse und Kompetenzen in Bezug auf |
Verfügt über spezifische Kenntnisse, Kompetenzen in Bezug auf Beeinträchtigung, Möglichkeiten, Einschränkungen, pflegerische Tätigkeiten |
Verfügt über spezifische Kenntnisse in
|
Arbeitet an der Erstellung des IBP mit |
Arbeitet an der Erstellung des IBP mit |
Arbeitet an der Erstellung des IBP mit |
Arbeitet an der Erstellung des FEP mit |
Arbeitet an der Erstellung des FEP mit |
Arbeitet an der Erstellung des FEP mit |
Plant und setzt differenzierte und spezifische Maßnahmen um, in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern für Integration und den |
Plant und setzt differenzierte und spezifische Maßnahmen um, in Zusammenarbeit mit den |
Berücksichtigt in der Planung und Umsetzung des Unterrichts die spezifischen Bedürfnisse des Schülers, der Schülerin mit Behinderung in Zusammenarbeit mit |
Ist Experte für Planung und |
Arbeitet an der Planung und Durchführung integrativer und inklusiver Maßnahmen mit |
Ist Experte für Bildungstätigkeiten und differenzierende Maßnahmen im Unterricht |
Ist Experte für den Einsatz spezifischer Lehr- und Lernmittel |
Passt didaktisches Material, Lernmethoden den Bedürfnissen des Kindes, der Schülerin, des Schülers an |
Setzt differenzierte Lehrmittel im Rahmen offener Unterrichtsformen ein |
Hält Kontakt mit Eltern, Fachkräften, Lehrpersonen und allen am Erziehungs- und Förderprozess beteiligten Personen |
Hält Kontakt mit Eltern, Fachkräften, Lehrpersonen und anderen am Erziehungs- und Förderprozess beteiligten Personen |
Hält Kontakt mit Eltern, Fachkräften, Lehrpersonen und anderen am Erziehungs- und Förderprozess beteiligten Personen |
Dokumentiert die individuellen Entwicklungen der Schüler mit Beeinträchtigung und relevante Beobachtungen aller Schülerinnen und Schüler |
Beobachter, dokumentiert und berichtet relevante Daten zum Verhalten, zur Eigenständigkeit und den zwischenmenschlichen Beziehungen des Kindes, der Schülerin oder des Schülers mit Beeinträchtigung |
Dokumentiert die individuellen Entwicklungen aller Schülerinnen und Schüler bezogen auf seinen/ihren Fachbereich sowie die fächerübergreifenden Bereiche |
Bewertet Lernfortschritte, Leistungen und erreichte Kompetenzen aller SchülerInnen |
Bringt in Bezug auf die Bewertung die entsprechenden Beobachtungen ein |
Bewertet Lernfortschritte, Leistungen und erreichte Kompetenzen aller SchülerInnen |
Ist Mitglied aller Mitbestimmungsgremien der Schule |
Hat in den Mitbestimmungsgremien beratende Funktion aber kein Stimmrecht |
Ist gleichwertiges Mitglied aller Mitbestimmungsgremien |