A.1 Allgemeines zum dreijährigen Bildungsplan
Seit dem Jahre 2000, seit der Einführung der Autonomie der Schulen, sind die Erarbeitung des Schulprogramms und die Durchführung von Selbstevaluation erklärte Instrumente der Selbstverantwortung und Selbstgestaltung der autonomen Schule. Im gesellschaftlichen und sozio-kulturellen Bereich gibt es wesentliche Veränderungen, die sich auf den Bildungsbereich prägend auswirken. Die Schule als Bildungsinstitution und Lernort ist daher immer wieder gefordert, sich diesen Veränderungen zu stellen und neue Antworten zu finden. Das Schulprogramm hat eine zweifache Aufgabe:
- die Klärung und Vereinbarung nach innen
- die Information nach außen
Die Festlegung, was wichtige Grundsätze schulischer Arbeit sind und wie diese umgesetzt werden, ist für die Kohärenz, die Profilbildung und das Selbstverständnis einer Schule wichtig. Darüber hinaus bietet diese Vereinbarung eine Orientierung für Lehrpersonen, Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie auch für Außenstehende.
Das Schulprogramm wurde in Italien mit Staatsgesetz vom 15.03.1997, Nr. 59, Art. 21 und der entsprechenden Durchführungsverordnung vom 08.03.1999, D.P.R. Nr. 275 eingeführt und in Südtirol durch das Landesgesetz zur Autonomie der Schulen vom 29. Juni 2000, Nr. 12 übernommen. Im Juni 2016 wurde das Landesgesetz vom 29. Juni 2000, Nr. 12 zur Autonomie der Schulen abgeändert und an die Anforderungen des neuen staatlichen Bildungsgesetzes der „buona scuola“ angepasst. In diesem Sinne sind nun die Schulen aufgefordert einen Dreijahresplan zum Bildungsangebot zu erstellen und auf ihrer Homepage zu veröffentlichen, um damit den Nutzern des Bildungsangebotes einen Vergleich zwischen den unterschiedlichen Angeboten zu erleichtern. Der dreijährige Bildungsplan integriert Teile des bisherigen Schulprogramms und erweitert sie um eine dreijährige Planung.
A.1.1 Gesetzliche Grundlagen für den dreijährigen Bildungsplan
Landesgesetz Nr. 77/2016 „Änderungen zu Landesgesetzen im Bereich Bildung“ („La buona scuola“)
Art. 1
Änderung des Landesgesetzes vom 29. Juni 2000, Nr. 12, „Autonomie der Schulen“
- Artikel 4 des Landesgesetzes vom 29. Juni 2000, Nr. 12, erhält folgende Fassung:
„Art. 4 (Dreijahresplan des Bildungsangebotes)
- Jede Schule erarbeitet unter Einbeziehung aller Mitglieder der Schulgemeinschaft den Dreijahresplan des Bildungsangebotes. Dieser ist das grundsätzliche Dokument der kulturellen Identität sowie der didaktischen und erzieherischen Ausrichtung der Schule und beinhaltet die curriculare, außercurriculare und organisatorische Planung, welche die einzelnen Schulen im Rahmen ihrer Autonomie vornehmen.
- Der Dreijahresplan stimmt mit den Bildungszielen des jeweiligen Schultyps und der jeweiligen Fachrichtung überein und spiegelt die Bedürfnisse des kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Umfeldes wider. Der Dreijahresplan umfasst und berücksichtigt die verschiedenen Unterrichtsverfahren und nutzt die entsprechenden Fähigkeiten des Schulpersonals.
- Die didaktischen, organisatorischen und projektbezogenen Bedürfnisse, die aus dem Dreijahresplan hervorgehen, gelten als eines der Kriterien für die Zuweisung der Personalressourcen laut Artikel 15.
- Der Dreijahresplan enthält auch die Ziele und die Modalitäten der schulinternen Fortbildungstätigkeiten für das gesamte Personal der autonomen Schule.
- Der Dreijahresplan berücksichtigt die Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Bildungsangebotes, die aus den Ergebnissen der internen und externen Evaluation hervorgehen.
- Die Schulführungskraft gibt unter Einbeziehung aller Mitglieder der Schulgemeinschaft die Richtlinien für die Erstellung des Dreijahresplans vor. Die Arbeitsgruppe Schul- und Unterrichtsentwicklung erarbeitet auf dieser Grundlage den dreijährigen Bildungsplan, der vom Lehrerkollegium und vom Schulrat bis Ende November des Schuljahres vor dem Dreijahresbezugszeitraum genehmigt wird. Der Plan tritt im darauffolgenden Schuljahr in Kraft und kann jährlich bis Ende November angepasst werden.
- Der Dreijahresplan wird auf der Website der Schule veröffentlicht und dort laufend aktualisiert.
Die Dreijahrespläne der autonomen Schulen werden zudem auf der Website des jeweiligen Schulamtes veröffentlicht. Damit die Dreijahrespläne für die SchülerInnen und deren Familien leichter vergleichbar sind, erteilt das zuständige Schulamt den Schulen Hinweise zu ihrer Gliederung.
A.1.2 Funktion des dreijährigen Bildungsplans
Der dreijährige Bildungsplan ist die gemeinsam entwickelte und formulierte Vereinbarung zwischen allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft sowie Ausdruck der didaktischen, organisatorischen, verwaltungsmäßigen und finanziellen Autonomie der Schule. Als grundlegendes Dokument spiegelt er die kulturelle Identität und das Profil der Schule wider, beschreibt das langfristige Qualitätskonzept der Schule, ihre Schwerpunktsetzung, ihre Gestaltung des curricularen Unterrichts, ihre Maßnahmen im Bereich Inklusion, Integration und Begabtenförderung. Es dokumentiert die Zusammenarbeit mit anderen, außerschulischen Bildungsträgern sowie unsere Maßnahmen im Bereich Qualitätssicherung und Evaluation. Er integriert grundlegende Teile des bereits bestehenden Schulprogramms. Gleichzeitig gibt der dreijährige Bildungsplan Aufschluss darüber, wie wir unsere Vorhaben und Ziele lang- und mittelfristig umsetzen. Grundlage für den dreijährigen Bildungsplan ist das Landesgesetz Nr. 77/2016 „Änderungen zu Landesgesetzen im Bereich Bildung“ („La buona scuola“).
Er ist ein Instrument für Planung und Vereinbarungen. Es begleitet uns auf dem Weg zur aktiven Schule mit verstärkter Selbstverantwortlichkeit.
Er ist Grundlage für eine gemeinsame Entwicklung in die Zukunft, bei der Schule einen Ort der Bildung darstellt.
Er dient dazu, die pädagogische Diskussion an unserer Schule und mit den Eltern anzuregen und in Gang zu halten. Er ist Dokumentation für die Vereinbarung von Richtlinien, die verbindlichen Charakter für alle an unserer Schule haben.
Er ist Spiegel der Zusammenarbeit zwischen den Lehrpersonen, den Eltern und den Schülerinnen und Schülern.
Er legt Entwicklungsschwerpunkte für das laufende und für die kommenden Schuljahre fest.
In seinen grundsätzlichen Aussagen ist der Bildungsplan für mehrere Schuljahre gültig.
Er ist ein Instrument zur Schulentwicklung und zeigt auf, worauf es uns besonders ankommt, worauf wir Wert legen.
Er gibt Einsicht in unser pädagogisches Konzept und bildet die Grundlage für passende Arbeitsschritte und Initiativen.