C.2 Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit
Die derzeitig gültigen Bestimmungen ermöglichen Unterricht in Präsenz unter Beachtung folgender Maßnahmen, die von den Schulen garantiert werden müssen:
- stabiler Mindestabstand von 1 Meter zwischen den Personen
- Maskenpflicht für Kinder ab der Grundschule und für Erwachsene, sofern dieser Mindestabstand unterschritten wird
- Vermeidung von Menschenansammlungen
- Reduzierung von Kontakten und Arbeit in möglichst stabilen und gleichbleibenden Gruppen
- Einhaltung der Hygienevorschriften (Desinfektion, Reinigung, …)
Die entsprechenden Sicherheitsprotokolle und Risikobewertungen zur Eindämmung von Covid-19 im Schulbereich werden regelmäßig von der Dienststelle für Arbeitsschutz angepasst und allen Bediensteten schriftlich zur Kenntnis gebracht.