C.2 Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit
Die derzeitig gültigen Bestimmungen ermöglichen Unterricht in Präsenz unter Beachtung folgender Empfehlungen:
- Arbeit in möglichst stabilen Gruppen
- Regelmäßiges und intensives Lüften
- Einhaltung der Hygienevorschriften (Desinfektion, Reinigung, …)
Die entsprechenden Sicherheitsprotokolle und Risikobewertungen zur Eindämmung von Covid-19 im Schulbereich werden regelmäßig von der Dienststelle für Arbeitsschutz angepasst und allen Bediensteten schriftlich zur Kenntnis gebracht.