C.2 Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit

 

Die derzeitig gültigen Bestimmungen ermöglichen Unterricht in Präsenz unter Beachtung folgender Empfehlungen:

  • Arbeit in möglichst stabilen Gruppen
  • Regelmäßiges und intensives Lüften
  • Einhaltung der Hygienevorschriften (Desinfektion, Reinigung, …)

 

Die entsprechenden Sicherheitsprotokolle und Risikobewertungen zur Eindämmung von Covid-19 im Schulbereich werden regelmäßig von der Dienststelle für Arbeitsschutz angepasst und allen Bediensteten schriftlich zur Kenntnis gebracht.