A.10 Eltern als Schulpartner

 

A.10.1 Zusammenarbeit Elternhaus – Schule

 

Eine wichtige Voraussetzung für eine anerkannte und erfolgreiche Schule ist die Zusammenarbeit mit den Eltern, die aus der gemeinsamen Verantwortung für die Kinder erwächst.
Damit eine fruchtbringende Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule stattfinden kann, braucht es einen guten Informationsfluss und vielfältige Gelegenheiten der Begegnung. Der Grundschulsprengel Klausen II versucht diese Ziele durch die nachfolgenden Maßnahmen zu erreichen:

 

Elternabende

Zu Beginn des Schuljahres wird ein Elternabend in allen Klassen einberufen, um die Verbindung zwischen Elternhaus und Schule zu knüpfen. Bei dieser Gelegenheit werden gemeinsam Initiativen und Erziehungsziele besprochen und geplant. Während des ersten Elternabends können auch die Wahlen der ElternvertreterInnen stattfinden.
Im Laufe des Schuljahres können weitere Elternabende – auch von Seiten der Eltern - einberufen werden. Es ist sinnvoll, wenn Elternabende gemeinsam (eventuell im Rahmen einer Klassenratssitzung) vorbereitet werden. Außerdem ist es von Vorteil, die Ergebnisse des Elternabends schriftlich festzuhalten.

 

Elternsprechtage

Hauptziel der Sprechtage ist es, die Kontakte zwischen Eltern und Lehrpersonen zu fördern und zu vertiefen. Dazu bieten sich auch die wöchentlichen individuellen Sprechstunden der einzelnen Lehrpersonen an.
Angeboten werden 4 Sprechtage ungefähr nach folgendem Zeitplan:

  • Anfang November
  • Nach dem 1. Semester (nach Zeugnisverteilung)
  • Ende März - Anfang April
  • Am Schulende

Die organisatorische und inhaltliche Gestaltung der Sprechtage planen die Lehrpersonen der jeweiligen Organisationseinheit.
Problemfälle in den einzelnen Klassen sollten umgehend mit den direkt Betroffenen geklärt und nicht auf den Sprechtag verschoben werden. Der Sprechtag fungiert auch als Lernberatungsgespräch zwischen Elternhaus und Schule.

 

Gemeinsame Feiern und Projekte

Feiern und Projekte bereichern das Schulleben. Indem Eltern in die Vorbereitung und Durchführung mit einbezogen werden, fördern die Initiativen auch die Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule. Auf Einladung von Seiten der Lehrpersonen können Eltern auch an der Gestaltung einzelner Unterrichtseinheiten mitwirken.

 

Elternbriefe

Bei Bedarf und zur Ankündigung von wichtigen Informationen werden von der Schulführungskraft oder den einzelnen Schulstellen Briefe und Mitteilungen an die Eltern verfasst. Sie werden nach Möglichkeit per E-Mail und/oder über die Kinder dem Elternhaus zugestellt.

 

Informationsabende

Gemeinsame Erziehungsaufgaben bedingen gemeinsames Vorgehen der Erziehungspartner. Miteinander statt übereinander zu reden ist die beste Möglichkeit, Vorurteile aus dem Weg zu räumen.
An allen Schulstellen und auch auf Sprengelebene werden verschiedene Veranstaltungen für die Schülereltern organisiert (Informationsabende, Projektvorstellungen u. ä.).

 

Eltern als Experten

Von Zeit zu Zeit können Eltern oder andere Familienangehörige in die Schule eingeladen werden, um als Experten für eine oder mehrere Klassen zu fungieren.

 

Gremien mit ElternvertreterInnen

Die Schule versteht sich als ein gemeinsames Anliegen aller Erziehungspartner. Deshalb wird in den Mitbestimmungsgremien (Klassenräte mit ElternvertreterInnen, Elternrat, Elternausschuss, Schulrat usw.) auch über ein pädagogisches Profil und nicht nur über formale Dinge gesprochen.

 

Mitarbeit der Eltern in schulinternen Arbeitsgruppen und bei unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen

Die Mitarbeit der Eltern in schulinternen Arbeitsgruppen ist sehr erwünscht und wird begrüßt. Auch die Teilnahme und Begleitung an unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen ist möglich.

 

Gemeinsame Fortbildung

Im Fortbildungsplan des Sprengels werden gemeinsame Fortbildungsangebote für Eltern und Lehrpersonen vorgesehen. Ziel dieser Veranstaltungen ist es, eine Grundlage für Diskussionen zu aktuellen Themen zu schaffen und das gegenseitige Verständnis zu fördern.

 

Hausaufgaben

Hausaufgaben sollen selbst verantwortetes Lernen fördern und dienen der Wiederholung, der Vertiefung und der Anwendung des Gelernten sowie der Vorarbeit für Neues. Sie gewähren den Eltern Einblick in die Arbeit des Kindes.
Da Kinder unterschiedlich lernen und einen unterschiedlichen Entwicklungs- und Leistungsstand aufweisen, können Hausaufgaben individuell angepasst werden und sich in Inhalt und Form unterscheiden. Eventuelle Rückmeldungen von Seiten der Eltern und der SchülerInnen sind für die weitere Planung wichtig.

 

Spesenbeitrag zur Erweiterung des Bildungsangebotes

Der Schulrat des Grundschulsprengels Klausen II hat mit Beschluss Nr. 7 vom 09.10.2019 festgelegt, dass mit Beginn des Schuljahres 2019/20 ein jährlicher Spesenbeitrag von 25,00 Euro pro Schulkind zur Erweiterung des Bildungsbeitrages eingehoben wird. Dieser Betrag ist ein pauschaler Beitrag für die im Zuge der Bildungstätigkeit anfallenden Spesen für diverse Verbrauchsmaterialien, Materialien für kleinere Projekte und Wahlfächer, für Eintritte, Führungen und Fahrtkosten bei unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen usw., der sich wie folgt zusammensetzt:

  • 15,00 Euro Spesenbeitrag für Materialien für den Kunst- und Technikunterricht und diverses Verbrauchsmaterial
  • 10,00 Euro Spesenbeitrag für eintägige unterrichtsbegleitende Veranstaltungen (Eintritte, Fahrtkosten, Führungen usw.)

Nicht inbegriffen sind die Spesen für besondere Projekte, wie mehrtägige Aufenthalte in der Erlebnisschule Langtaufers, Toblach, Sprachaufenthalte am Meer, Schwimmkurse usw. Die diesbezüglichen Spesen werden getrennt und je nach Höhe der anfallenden Spesen eingehoben.

Die Eltern werden fristgerecht über die Einhebung des Spesenbeitrages informiert. Der Spesenbeitrag zur Erweiterung des Bildungsangebotes wird jährlich innerhalb Mitte November mittels Banküberweisung auf das Konto des Grundschulsprengels Klausen II eingehoben und ist nicht rückerstattbar. Die Eltern erhalten nach Überweisung des Spesenbeitrages zur Erweiterung des Bildungsangebotes auf Anfrage eine Quittung.
In besonderen Härtefällen kann in der Schuldirektion gemäß den eingangs erwähnten Kriterien um Unterstützung bzw. Befreiung des Schülerbeitrages angesucht werden.

Aufgrund der Pandemie wurde der Spesenbeitrag in den Schuljahren 2020/21, 2021/22 sowie 2022/23 mit entsprechenden Schulratsbeschlüssen vorübergehend ausgesetzt.

Internetseite www.gsd.klausen2.it

Auf der schuleigenen Webseite können die Mitglieder des Elternrates bzw. des Elternausschusses Informationen und Hinweise für die Elternschaft des Grundschulsprengels Klausen II veröffentlichen bzw. einsehen.